Wer sich wie wir als Agentur für Finanzkommunikation mit Finanzthemen auseinandersetzt, kennt solche „Stoßseufzer“ vieler Fondsanbieter, KVGs, Anbieter von Spezial-AIFs oder anderer Finanzmarktteilnehmer. Für viele Fonds-Initiatoren ist das ein Grund, irgendwann bei uns anzurufen – weil sie eine Kommunikationsagentur suchen, die Know-how in der Finanzkommunikation mit kreativen Lösungen verbindet.
Diese Sachwertanlagen (PE, Windkraft, Infrastruktur …) werden in der Regel als geschlossene Produkte aufgelegt. Dafür gelten strenge gesetzliche Regelungen; zudem gelten Mindestanlagesummen für Spezial-AIFs und Publikums-AIFs. Doch wie lassen sie diese Fondsprodukte effizient einführen und gezielt vermarkten? Welche rechtlichen Vorgaben sind bei Bonds und IPOs zu berücksichtigen? Welche Anforderungen muss ein Nachhaltigkeitsbericht erfüllen?
Dafür haben wir als Agentur für Finanzkommunikation einen mehrstufigen Fahrplan entwickelt, der aus klar abgegrenzten Leistungspaketen besteht.
Die BaFin hat eine Reihe von Informationspflichten für Fondsanbieter festgelegt. Auch AIFs unterliegen dieser Informationspflicht – sie müssen also im Kern folgende Unterlagen bereitstellen:
Unserer Erfahrung nach sind vier Unterlagen besonders wichtig, um AIFs und Kapitalmarktprodukte erfolgreich zu vermarkten. Wir empfehlen hier ein hohes Verständlichkeitsniveau: nicht alle Anleger sind Kapitalmarktprofis. Beispielsweise 14-16 auf dem Hohenheimer Verständlichkeitsindex.
Unsere Werbeagentur-Leistungen für alle Unterlagen: komplette Umsetzung inklusive Beratung, Texterstellung mit Verständlichkeits-Garantie, Gestaltung und Realisierung.